Ab Samstag kein Alkohol nach 23 Uhr

Im Landkreis Tübingen gilt ab Samstag, 24. Oktober, eine Sperrstunde. Das heißt: Gastronomiebetriebe, Tankstellen, Supermärkte und Kioske dürfen von 23 Uhr bis um 6 Uhr am nächsten Tag keinen Alkohol mehr ausschenken oder verkaufen. „Dies gilt an allen Wochentagen“, so das Tübinger Landratsamt in einer Pressemitteilung. Das baden-württembergische Sozialministerium schreibt die Sperrstunde  in einem Erlass allen Landkreisen vor, in denen sich in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Menschen pro 100.000 BewohnerInnen neu mit dem Corona-Virus infiziert haben. Im Landkreis Tübingen liegt der aktuelle Wert deutlich über dieser Grenze. Die Sperrstunden-Regelung gilt bis Montag, 9. November. Vorher kann sie nur aufgehoben werden, wenn sich weniger als 50 von 100.000 BewohnerInnen des Landkreises innerhalb einer Woche mit dem Virus infizieren.

tun102301

Foto: Rainer Sturm/Pixelio

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html