Alarmstufe bringt Einschränkung für Ungeimpfte

In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 17. November, die Alarmstufe. Das sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei einer Pressekonferenz. Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn an zwei Werktagen hintereinander landesweit mehr als 390 Corona-PatientInnen auf den Intensivstationen der Krankenhäuser liegen. SchülerInnen müssen am Platz wieder eine Maske tragen. In der Alarmstufe werden Ungeimpfte stark eingeschränkt. Privat darf sich ein Haushalt dann nur noch mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und Genesene, Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre und Leute, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, werden nicht mitgezählt. Nichtgeimpfte dürfen nicht mehr in geschlossene Räume von Restaurants und Imbissen, ins Theater, zu Konzerten, ins Kino und in Diskotheken. Auch in Sportstätten wie Bädern und Firnessstudios heißt es: Ungeimpfte müssen draußen bleiben. Beim Friseur oder im Nagelstudio brauchen Nichtgeimpfte einen PCR-Test. Ohne Test-Nachweis können Ungeimpfte aber weiter in Geschäften der Grundversorgung wie zum Beispiel Apotheken, Drogerien, Tafeln und Supermärkten einkaufen. Im restlichen Einzelhandel wie etwa in Boutiquen brauchen Ungeimpfte einen negativen Schnelltest.

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2G: Zugang nur Geimpfte und Genese. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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