Alkohol in der Tübinger Altstadt nachts verboten

Die Stadt Tübingen verbietet zwischen 22 und 4 Uhr Alkohol auf öffentlichen Plätzen der Altstadt. Alkohol darf abends nur in der Außengastronomie von Gaststätten getrunken werden. Diese Regelung gilt vom 2. Juni bis vorerst 4. Juli. Sie betrifft den Bereich zwischen der Belthlestraße, der Kelternstraße, Am Stadtgraben und einem Stück der Wilhelmstraße, die Wilhelmstraße Richtung Mühlstraße, die Mühlstraße, ein Stück entlang der Gartenstraße und des Neckars bis zur Eberhardsbrücke und auf beiden Seiten der Brücke sowie auf dem Weg entlang des Neckars über den Klosterberg bis zum Rathaus sowie den Bereich Haaggasse und Vor dem Haagtor bis zur Belthlestraße. Dies teilt die Stadt Tübingen auf ihrer Homepage mit (Stichworte: Gemeinsam gegen Corona, Aktuell). Wer diese Anordnung nicht befolgt, kann eine Geldbuße bis maximal 25.000 Euro erhalten. Der städtische Vollzugsdienst und die Polizei werden kontrollieren, ob das Verbot und die aktuellen Kontaktvorschriften (maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten) und die Maskenpflicht in der Fußgängerzone eingehalten werden. Dort muss überall eine Maske getragen werden, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht möglich ist. Anlass für diese Verfügung sind die Ereignisse vom letzten Mai-Wochenende. Auf dem Holzmarkt hatten Hunderte meist junger Menschen, ohne auf die Corona-Regeln wie den Abstand zu achten, gefeiert, und Alkohol getrunken. Anschließend ließen sie ihren Müll und Scherben vor der Stiftskirche zurück.

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Der Holzmarkt in der Tübinger Innenstadt nach nächtlichen Feiern und Krawallen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mohammad Momand.

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