Alkoholkonsum im Freien ist ab 4. Mai verboten

Im Kreis Tübingen sind mehr Menschen mit Corona infiziert als im Durchschnitt in Baden-Württemberg. Deshalb darf vom 4. Mai bis vorerst 16. Mai an vielen öffentlichen Orten weder am Tag noch in der Nacht Alkohol getrunken werden. Das teilt das Landratsamt mit. Der Grund: Zu wärmeren Zeiten treffen sich Menschen gern im Freien. Wenn sie gemeinsam Alkohol trinken, halten sie sich meist weniger an die Abstands-, Kontakt- und Hygieneregeln. Deshalb steigt das Infektionsrisiko. Die Polizei wird kontrollieren, ob das Verbot eingehalten wird.

Das Landratsamt informiert im Internet, wo das Alkoholverbot gilt:

https://www.kreis-tuebingen.de/site/LRA-Tuebingen-Internet-Root/get/params_E-1919271945/18419529/Allgemeinverfügung%20zur%20Bestimmung%20des%20Geltungsbereichs%20des%20Alkoholverbots_sig.pdf

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Die Stadt Tübingen am Neckar. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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