An den Unis in Baden-Württemberg: Dauernde Maskenpflicht

In Baden-Württemberg haben sich jetzt so viele Menschen mit dem Corona-Virus angesteckt, dass die Landesregierung Maßnahmen zum Schutz gegen eine weitere Ausbreitung ergriffen hat. Diese gelten ab Montag, 19. Oktober. Demnach müssen Studierende und Lehrende an den Universitäten jetzt auch bei Lehrveranstaltungen eine Maske über Mund und Nase tragen. Das gilt auch dann, wenn sie am Sitzplatz sind. Dies hat die Landesregierung am 18. Oktober beschlossen. Es steht in der Fünften Verordnung zu Veränderung der Corona-Verordnung. Dies steht in einer speziellen Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst. Der Landkreis Tübingen hat nach der Verordnung des Landes seine Allgemeinverfügung vom 17. Oktober außer Kraft gesetzt. Auch im Kreisgebiet gelten die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 04.07.2020

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