Angeln in Deutschland Von Sameer Ibrahim

 

Was wird benötigt, um in Deutschland angeln zu können? – Jeder, der in Deutschland gerne angeln möchte, benötigt in der Regel einen Fischereischein. Das ist der gängigste Weg. Diesen kann man bei der Gemeinde machen und beantragen. Dazu muss man ein Angelseminar besuchen und anschließend die theoretische und praktische Fischerprüfung absolvieren.

Die theoretische Fischerprüfung besteht in der Regel aus einem Fragenkatalog rund um das Angeln. Hierzu zählen beispielsweise Fragen zur Fischkunde, der Gewässerkunde, der Fischhege und der Gewässerbewirtschaftung, der Angelgeräte und Angelmethoden, der Behandlung gefangener Fische sowie etwaige Rechtsvorschriften.

Sofern man den Test erfolgreich bestanden hat, bekommt man das Ergebnis normalerweise noch am selben Tag mitgeteilt. Im Anschluss daran folgt dann der praktische Teil der Angelprüfung. Wenn man Theorie und Praxis bestanden hat, darf man mit der ausgestellten Urkunde aufs Rathaus oder zum Bürgerbüro und seinen Angelschein abholen. Allerdings reicht das noch nicht, um in Deutschland angeln zu dürfen.

Zusätzlich braucht man noch einen Fischereierlaubnisschein, den man gegen eine Gebühr (die Kosten liegen häufig zwischen 20 und 60 Euro) im Angelladen des Vertrauens erwerben könnt. Dieser berechtigt dann, im ausgewählten Gewässerabschnitt angeln zu gehen. Und natürlich benötigt man die passende Ausrüstung.

Angeln ohne Angelschein: Welche Konsequenzen drohen? – Angeln ohne Angelschein ist in Deutschland verboten und fällt unter den Tatbestand der Fischwilderei. Die Geldstrafe für Fischwilderei liegt zwischen 120 Euro und 1000 Euro. Der Betrag ist abhängig von der Schwere der Straftat. Auch ist ausschlaggebend, wie oft die Straftat bereits begonnen wurde. Wenn man zum ersten Mal erwischt wird, kann es unter Umständen bei einer Verwarnung bleiben. Kommt der Tatbestand häufiger vor, kann einem auch die Möglichkeit entzogen werden, jemals einen Fischereischein machen zu dürfen.

Das Angeln in Baden-Württemberg, ohne einen Angelschein zu besitzen, ist eine Straftat. Der Strafbestand nennt sich „Fischwilderei“ und ist unter Paragraph 293 im Strafgesetzbuch aufgeführt. Dort heißt es: „Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Es kann also auch eine zweijährige Freiheitsstrafe drohen. Hier die Gesetzestexte: www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/baden-wuerttemberg oder https://handangeln.de/news/angeln-ohne-angelschein-in-deutschland

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