Attest weiter auf Telefonanruf

Erkältete ArbeitnehmerInnen müssen bis Anfang Mai nicht in die Arztpraxis, um krankgeschrieben zu werden. Sie können auch weiterhin nach einem Telefonat mit dem Arzt ein Attest bekommen. Das erklärte Josef Hecken, der Vorsitzende des zuständigen Bundessausschusses im Gesundheitswesen. Diese Sonderregelung wegen Corona ist jetzt bis 4. Mai verlängert worden. Sie war am 20. März eingeführt worden.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 25.04.2020

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