Ausgangssperre in Baden-Württemberg ab 12. Dezember

In ganz Baden-Württemberg gilt ab Samstag, 12. Dezember eine Ausgangssperre. Das Land reagiert damit auf die derzeit vielen Corona-Infektionen. Wie Ministerpräsident Kretschmann in einer Pressekonferenz am 11. Dezember bekannt gab, darf nur diejenige Person nachts von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens ihre Wohnung verlassen, die dafür triftige Gründe hat. Zu seinem jeweiligen Ziel darf sich bewegen, wer beispielsweise zur Arbeit, zum Arzt oder zur Schule muss. Tagsüber von 5 Uhr bis 20 Uhr darf zusätzlich die Wohnung verlassen, wer einkaufen geht, sich mit bis zu 5 Personen aus maximal zwei Haushalten trifft (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit), zum Gottesdienst geht oder mit seiner Familie oder alleine mit maximal einer weiteren Person Sport im Freien treibt. Es gilt ein generelles Verbot, Alkohol auszuschenken oder im öffentlichen Raum zu konsumieren.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 27.07.2020

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