Beerdigungen erlaubt

Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel sind ab 4. Mai mit höchstens 50 Teilnehmenden prinzipiell zulässig. Bestatter und weitere Mitarbeiter sind hierbei nicht mitzuzählen, sofern sie mit der Trauergemeinde nicht in unmittelbaren Kontakt kommen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten; ausgenommen sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben. Auch rituelle Totenwaschungen sind wieder zulässig, soweit sie in den dafür vorgesehenen spezialisierten Einrichtungen unter Wahrung der maßgeblichen Schutzmaßnahmen und von dafür ausgebildetem Personal vorgenommen werden. Die Teilnahme weiterer Personen daran ist untersagt. Dies steht in der Verordnung des baden-württembergischen Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten, weiteren religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen

vom 3. Mai 2020.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 20.03.2020

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