Bei Quarantäne muss weiter Lohn gezahlt werden

Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in Quarantäne muss, darf er oder sie nicht zur Arbeit gehen. ArbeitgeberInnen dürfen den ArbeitnehmerInnen trotzdem nicht kündigen. Außerdem müssen die ArbeitgeberInnen den ArbeitnehmerInnen maximal sechs Wochen lang eine Entschädigung für den Verdienstausfall bezahlen. So steht es im Infektionsschutzgesetz. Diese Regelung gilt für alle ArbeitnehmerInnen. „Die Staatsangehörigkeit oder der Aufenthaltsstatus spielen (…) keine Rolle“, so der Pressesprecher des Sozialministeriums Baden-Württemberg auf Anfrage von tünews. Der Arbeitgeber bekommt das ausgezahlte Geld auf Antrag von der zuständigen Behörde zurück. Im Landkreis Tübingen ist das Regierungspräsidium Tübingen für die Anträge zuständig.

Informationen gibt es unter www.ifsg-online.de auch in Leichter Sprache.

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Wer zahlt das Gehalt bei einer Quarantäne. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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