Beschäftigungsduldung für 30 Monate: Die Landesregierung informiert über die Voraussetzungen

Das Land Baden-Württemberg wird in den nächsten Wochen rund 10.000 Personen in einem Schreiben persönlich und aktiv über die Möglichkeit der „Beschäftigungsduldung“ informieren. Diese Personen sind „geduldet“ und gehen einer Beschäftigung nach. Durch ein negatives Asylverfahren sind sie jedoch eigentlich ausreisepflichtig.

Auf Nachfrage erklärte Gunter Carra, Stellvertretender Pressesprecher des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, gegenüber tünews INTERNATIONAL: „In diesem Informationsschreiben werden Geduldete über die Voraussetzungen, die Antragstellung und die erforderlichen Unterlagen für eine Beschäftigungsduldung informiert. In dieser Phase ist die Abschiebung ausgesetzt. Nach Ablauf der 30 Monate besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis und damit einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu bekommen.“ Eine Beschäftigungsduldung können die AsylbewerberInnen beantragen, die vor dem 1.1.2018 nach Deutschland gekommen sind, seit mindestens 18 Monaten arbeiten, durch die Arbeit ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und Deutsch auf A 2-Niveau sprechen können. Eine Beschäftigungsduldung betrifft auch die Familienmitglieder der Beschäftigten.

Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßt diese Aktion der Landesregierung. „Die Fachkräftesituation im baden-württembergischen Handwerk ist seit langem angespannt“, sagte der Präsident des BWHT Rainer Reichhold der Deutschen Presse-Agentur. Betriebe engagierten sich mit großem Einsatz bei der Integration von Geflüchteten und machten ganz überwiegend gute Erfahrungen in der Beschäftigung von Geflüchteten. „Da ist es oft nur schwer vermittelbar, wenn gut integrierte Beschäftigte nach mehreren Jahren plötzlich den Betrieb wieder verlassen müssen, weil sie nicht mehr in Deutschland bleiben dürfen“, sagte Reichhold.

Weitere Informationen zur Beschäftigungsduldung gibt der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unter: 2019-12 Broschuere Beschaeftigungsduldung_Version Dez.pdf (fluechtlingsrat-bw.de)

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Im Stuttgarter Schloss sind Teile der Landesregierung untergebracht. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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