Betretungsverbot für landwirtschaftliche Nutzflächen

In Baden-Württemberg dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Dieses Verbot gilt auf Äckern zwischen der Aussaat und der Ernte. Wiesen sind von der Zeit des Aufwuchses bis zur Beweidung geschützt, also zwischen Anfang März und Ende Oktober. Hunde dürfen in diesen Zeiten nicht auf die geschützten Flächen gelassen werden. Dieses Betretungsverbot steht im baden-württembergischen Naturschutzgesetz von 2015.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 15.04.2020

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