Bleiberecht statt Abschiebung

Einen Plan B, also einen weiteren Plan, in der Tasche zu haben ist ratsam. Durch das im Sommer 2019 verabschiedete „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ gibt es neuen Beratungsbedarf, da sich die Rechtslage fast monatlich ändert. Die Tübinger Vereine „move on – menschen.rechte tübingen e.V.“ und „Fluchtpunkte Tübingen e.V.“ unterstützen mit ihrem neuen Projekt „Plan.B“ Geflüchtete bei ihren Bemühungen um ein sicheres Bleiberecht in Deutschland. Wer eine Duldung wegen einer Ausbildung oder Arbeit erhalten will, muss bis spätestens Dienstag, 30. Juni, eine Identitätsklärung erbringen. Das bedeutet: Geburtsurkunde und ein Pass bzw. ein anderes offizielles Dokument des Herkunftslandes müssen vorliegen. Mit Plan.B. führen move on e.V. und Fluchtpunkte e.V. ihre jahrelange Arbeit für Geflüchtete fort. Sie bieten offene Beratungstermine und Einzeltermine nach Vereinbarung an.

Projekt Plan.B:

Telefon 07071/96 69 94-0,

E-Mail: info@planb.social

Homepage: www.planb.social

 

tun060206

Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 07.06.2020

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Leave a Comment

Contact Us

Magazine Html