Büchereien dürfen wieder öffnen

In Baden-Württemberg dürfen ab dem 20. April Bibliotheken und Archive wieder öffnen. Dies betrifft auch Bibliotheken an Hochschulen. Sie müssen dann dafür sorgen, dass alle Hygienevorgaben und Abstandsregelungen eingehalten werden. Das ordnete die Landesregierung von Baden-Württemberg in der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung am 17. April an. Allerdings ist das nur eine Erlaubnis zur Wiederöffnung. Ob und wie beispielsweise Städte und Gemeinden ihre kommunalen Büchereien wieder zugänglich machen, regeln diese selbst. Erkundigungen von tünews INTERNATIONAL haben ergeben, dass sowohl die Stadtbücherei Tübingen als auch diejenige in Reutlingen noch nicht öffnen. Es wird aber über Hol- und Bringdienste nachgedacht.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020

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