Steigende Temperaturen locken zum Baden in kühle Gewässer. Derzeit untersagt die Corona-Verordnung noch die allgemeine Öffnung von Schwimmbädern oder Badeseen. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Tübingen weist zusätzlich darauf hin, dass kein Fluss oder Bach im Kreisgebiet als Badegewässer eingestuft ist. Diese werden nicht auf die Kriterien der Badegewässerverordnung Baden-Württemberg untersucht. Vor allem Fäkalkeime waren beifrüheren stichprobenhaften Messungen deutlich über den Grenz- und Richtwerten. Das gilt auch für Neckar und Steinlach. Es wird daher empfohlen, in diesen Fließgewässern nicht zu baden. Ein Überblick über die Badegewässer in Baden-Württemberg, die regelmäßig auf ihre Qualität hin mikrobiologisch überwacht werden, gibt die Homepage der… Read More
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Perspektiven 2: Mehr Sport im Freien und offene Biergärten
Sportfans können sich freuen. Vom 11. Mai an ist wieder mehr Sport unter freiem Himmel erlaubt. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann nannte am Mittwoch unter anderem Tennis, Leichtathletik und Golf. Auch die Clubs der Bundes- und der zweiten Liga dürfen ab Mitte Mai wieder spielen – allerdings ohne Zuschauer im Stadion. Darauf haben sich die Chefs der Bundesländer und Bundeskanzlerin Angela Merkel geeinigt. Noch vor Pfingsten können im Freien – in Biergärten oder Eiscafés – wieder Gäste bewirtet werden. Auch Boote können wieder ausgeliehen werden. Ab Pfingsten dürfen Fitnessstudios und Freizeitparks öffnen sowie Campingplätze und Hotels Gäste empfangen. Kranke, alte und… Read More
Gaststätten und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen
In Baden-Württemberg bleiben bis auf weiteres aufgrund der Corona-Verordnung geschlossen: Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Auch Theater, Opern, Konzerthäuser, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen müssen zu bleiben. Nicht erlaubt sind weiterhin Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern ist weiterhin untersagt. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Spielplätze bleiben gesperrt. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe dürfen ebenfalls nicht öffnen. Gastronomiebetriebe dürfen… Read More