Von den Menschen, die seit 2014 nach Deutschland geflüchtet sind, haben inzwischen einige die deutsche Staatsbürgerschaft. Wenn sie die Einbürgerungsurkunde haben, müssen sie einen deutschen Personalausweis oder einen deutschen Reisepass beantragen. Zuständig dafür ist das Rathaus/Bürgerbüro des Wohnortes. Die dortigen Passbehörden verlangen außer der Einbürgerungsurkunde eine originale, übersetzte und durch die sogenannte „Legalisation“ beglaubigte Geburtsurkunde. Diese können die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat im Geburtsland der Eingebürgerten ausstellen. Mit der Geburtsurkunde weisen Personen ihre Identität nach. Im Asylverfahren und bei der Einbürgerung wurde die Identität bereits geprüft. Für die Ausweisdokumente ist die Passbehörde aber vom Innenministerium angewiesen, beim Passantrag… Read More
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