In Baden-Württemberg gelten ab dem 1. Juli 2020 neue Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Corona-Verordnung respektiert die große Bedeutung der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes ausdrücklich. Dafür gelten prinzipiell keine Grenzen der Teilnehmerzahl. Allerdings müssen die Veranstalter darauf hinwirken, dass die Demonstrierenden sich an die Abstandsregel halten. Die Behörden können außerdem beispielsweise bestimmte Hygienemaßnahmen fordern. Das Gesetz ermächtigt die Behörden aber auch dazu, solche Versammlungen zu verbieten, „sofern der Schutz vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch Auflagen, nicht erreicht werden kann“. Dies steht in Paragraph 11 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 vom 23. Juni 2020.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 25.06.2020