Corona: Ab 11. Januar verschärfte Regeln

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 11. Januar schärfere Ausgangsbeschränkungen. Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch Menschen treffen, die in einer abgeschlossenen Wohneinheit zusammenleben. Zu ihnen darf nur noch eine Person zukommen, die in einer anderen Wohneinheit lebt. Kinder aus den beiden Wohneinheiten bis einschließlich 14 Jahren zählen weiterhin nicht mit. Wenn zwei Haushalte Kinder gemeinsam betreuen, dürfen sie das weiterhin, allerdings muss diese Betreuungsgemeinschaft „fest“ sein. Wer seine Wohnung verlässt, muss einen „triftigen“ Grund dafür nachweisen können. Vor allem von 20 Uhr bis 5 Uhr ist das sehr streng. Dann darf man die Wohnung verlassen, wenn man zur Arbeit muss. Raus darf dann auch, wer zu einer religiösen Versammlung geht oder ein Haustier ausführt. Tagsüber ist es beispielsweise zusätzlich erlaubt, mit einer einzigen Person, die nicht in derselben Wohnung lebt, Sport im Freien zu treiben. Man darf dann auch zum Einkaufen gehen oder eine der wenigen erlaubten Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Es haben allerdings weiterhin nur Einzelhandelsgeschäfte geöffnet, die Produkte für den täglichen Bedarf anbieten. Die Regeln stehen in der aktuellen Fassung der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO). Sie gilt ab 11. Januar 2021 zunächst bis zum 31 Januar 2021.

Eine Übersicht über die derzeit geltenden Regelungen hat das Land auf drei Blättern im Internet zusammengefasst:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Auf_einen_Blick_Lockdown_Januar_DE.PDF

tun 21010901

Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.11.2020

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html