Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben bei einer Telefonkonferenz am 13. Dezember 2020 eine weitere Verschärfung bestehender Corona-Regelungen beschlossen. Von Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 muss der Einzelhandel weitgehend schließen. Ausgenommen sind vor allem Geschäfte, die Lebensmittel verkaufen, aber auch Drogerien und Apotheken. Ebenfalls ausgenommen sind Tankstellen, Werkstätten für KfZ oder Fahrräder, Banken oder Poststellen. Auch Weihnachtsbäume dürfen verkauft werden. Ab 16. Dezember müssen auch Friseure, Sonnenstudios und ähnliche Dienstleistungsbetriebe schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben aber erlaubt. Für Baden-Württemberg gilt die verhängte Ausgangssperre weiter.(Suchfeld 121101)
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 27.07.2020