Corona: Silvester nur in kleinstem Rahmen

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus wird für den Silvestertag (31. Dezember) bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Es gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten. Diese Regelungen gelten ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021. Dies beschlossen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bei einer Telefonkonferenz am 13. Dezember 2020. Für Baden-Württemberg gilt generell die verhängte Ausgangssperre (Suchfeld: 121101).
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Wolfgan Sannwald, 27.05.2020

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