Corona und Asylverfahren: Fristen einhalten

Die Corona-Epidemie wirkt sich auch auf Menschen aus, deren Asyl-Verfahren derzeit läuft. Wenn Bescheide ordnungsgemäß zugestellt sind, müssen die Betroffenen alles tun, die Fristen einzuhalten. Es gibt nach Einschätzung des Asylzentrums Tübingen derzeit keine Garantie dafür, dass die Stelle, an der man seine Anträge einreichen muss, regelmäßig geöffnet hat und dass auch alle Faxgeräte in Betrieb sind. Das Asylzentrum rät dringend, einen Antrag nicht erst am letzten möglichen Tag per Fax zu schicken. Wenn eine Person verhindert ist, ihren Antrag rechtzeitig einzureichen, muss sie möglichst rasch handeln, sobald der Hinderungsgrund wegfällt. Ihr bleibt dann nur, eine sogenannte „Wiedereinsetzung“ zu beantragen. Die wird aber nur unter strengen Voraussetzungen gewährt.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 19.03.2020

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