Alleinstehende gesunde und arbeitsfähige erwachsene Männer dürfen derzeit nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschieden. Grund für das Abschiebungsverbot ist, dass sich durch die Corona-Pandemie die wirtschaftlichen Bedingungen massiv verschlechtert haben. Dem abgeschobenen Mann würde es voraussichtlich nicht gelingen, „auf legalem Weg seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen“, heißt es in einer Pressemitteilung des VGH. Anders sieht das Gericht die Lage, wenn der Mann, der abgeschoben werden soll, ein familiäres oder soziales Netzwerk hat, finanziell unterstützt wird oder selbst ausreichend Vermögen hat.
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