Corona: Weitere körpernahe Dienstleistungen erlaubt

Ab dem 11. Mai dürfen in Baden-Württemberg Sonnenstudios und weitere körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienestandards wie Friseure öffnen. Sie müssen spezielle Hygienevorschriften einhalten. Das Land nennt ausdrücklich: Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios und Tattoo-Studios. In Friseursalons sind wieder gesichtsnahe Dienstleistungen wie Bartpflege, Wimpernfärben und Augenbrauenzupfen gestattet. Dies steht in der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der Fassung vom 9. Mai 2020.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 10.05.2020

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