Corona: Wer darf noch zusammen sein?

Damit sich der Corona-Virus nicht weiter von Mensch zu Mensch ausbreitet, gelten in Baden-Württemberg auch für das private Zusammenleben schon seit etwa zwei Wochen rechtliche Regeln. Hier dürfen sich im öffentlichen Raum höchstens die Angehörigen des eigenen Haushalts oder zwei Personen, die nicht in einem Haushalt leben, gemeinsam aufhalten. Jeder, der sich nicht an diese Aufenthaltsbeschränkungen hält, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro bis 1.000 Euro pro Person rechnen. Im privaten Raum dürfen sich generell nicht mehr als fünf Personen treffen. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat von dieser Höchstzahl Personen ausgenommen, die „in gerader Linie“ miteinander verwandt sind. Dazu gehören beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder. Ausgenommen sind auch größere Personengruppen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben. Das Bußgeld für Verstöße gegen diese Regelung beträgt 250 Euro bis 1.000 Euro pro teilnehmender Person. Diese Konsequenzen ergeben sich aus der dritten Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 28. März 2020, die ab Sonntag, den 29. März 2020, gilt und dem Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 24.03.2020

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