Deutsche Ausweise für Eingebürgerte

Von den Menschen, die seit 2014 nach Deutschland geflüchtet sind, haben inzwischen einige die deutsche Staatsbürgerschaft. Wenn sie die Einbürgerungsurkunde haben, müssen sie einen deutschen Personalausweis oder einen deutschen Reisepass beantragen. Zuständig dafür ist das Rathaus/Bürgerbüro des Wohnortes.

Die dortigen Passbehörden verlangen außer der Einbürgerungsurkunde eine originale, übersetzte und durch die sogenannte „Legalisation“ beglaubigte Geburtsurkunde. Diese können die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat im Geburtsland der Eingebürgerten ausstellen. Mit der Geburtsurkunde weisen Personen ihre Identität nach. Im Asylverfahren und bei der Einbürgerung wurde die Identität bereits geprüft. Für die Ausweisdokumente ist die Passbehörde aber vom Innenministerium angewiesen, beim Passantrag strenger zu prüfen. Der Grund dafür ist, dass in den Asylverfahren manchmal gefälschte Dokumente vorgelegt wurden.

Ein besonderes Problem stellt sich für syrische Geflüchtete nach der Einbürgerung, da es in Syrien wegen des Krieges keine deutsche Botschaft gibt. Die Legalisation muss daher durch die deutsche Botschaft in Beirut (Libanon) erfolgen, wohin man die Dokumente per Post schicken muss. Wichtig ist, dass das syrische Außenministerium in Damaskus die Geburtsurkunde beglaubigt hat. Diese sogenannte Überbeglaubigung mussten die meisten Geflüchteten bereits für ihr Asylverfahren einholen.

Auf deutschen Behörden wird auch die Möglichkeit genannt, die Legalisation durch die syrische Botschaft in Berlin vornehmen zu lassen. Syrische Geflüchtete haben tünews INTERNATIONAL allerdings berichtet, dass diese Versuche zu keinem Ergebnis geführt haben.

Der Weg über die deutsche Botschaft im Libanon kann derzeit mehrere Monate dauern. Daher sollte man einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Darauf haben alle neu Eingebürgerten einen Anspruch.

Weitere Informationen zur Beantragung von Personalausweis und Reisepass findet man unter:

https://www.tuebingen.de/verwaltung/verfahren#/P/personalausweis

und https://www.tuebingen.de/verwaltung/verfahren#/R/reisepass

Zum Thema Einbürgerung hat tünews INTERNATIONAL eine Serie mit wichtigen Informationen zusammengestellt: https://tunewsinternational.com/einburgerung-in-deutschland-1-mehrere-grundvoraussetzungen/

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Viele Menschen, die seit 2014 nach Deutschland geflüchtet sind, können sich in Deutschland einbürgern lassen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Kerstin Markl.

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