Einbürgerung in Deutschland 3: Identitätsnachweis

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft möchte, muss mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Eine davon ist, dass die Menschen ihre Identität mit originalen Dokumenten nachweisen müssen. Matthias Regenbrecht, der im Landratsamt Tübingen für Einbürgerungen zuständig ist, hält diese Bestimmung, die seit etwa einem Jahr in Kraft ist, für „ein großes Übel“. Früher hätte er die erforderlichen Identitätsnachweise als beglaubigte Fotokopie und somit in einfacherer Form als heute akzeptieren können. Regenbrecht und seine Kollegen müssen jetzt formal Originaldokumente fordern. Der Kreisbeamte verweist auf Länder, wo „keine Art von deutschem Standesamt existiert“, „wo zum Teil nicht einmal die Geburten registriert werden oder die Eheschließungen“ oder „wo die Leute erst zum Teil nach mehreren Monaten oder Jahren zum Bürgermeisteramt gehen und sagen: Dann und dann bin ich Vater geworden“. Die Verschärfung sei außerdem „zum Nachteil für eine Reihe von Menschen, die aus Ländern kommen, in denen Bürgerkriegszustände sind.“ Er könne doch nicht guten Gewissens zu EinbürgerungsbewerberInnen sagen: „Bitte geht in euer Land zurück und lasst euch erst einmal amtliche Urkunden ausstellen“. Die würden ihren Asylstatus verlieren und sich ja zusätzlich in Gefahr begeben. Regenbrecht fordert in solchen Fällen die BewerberInnen dazu auf, Bekannte oder Verwandte im Herkunftsland oder eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Beschaffung der Originaldokumente im Herkunftsland zu beauftragen.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Sameer Ibrahim, 20.06.2020

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