Einbürgerung in Deutschland 6: Bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft möchte, muss mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Eine davon ist, dass die meisten vor der Einbürgerung ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssen. Das betont Matthias Regenbrecht, der im Landratsamt Tübingen für Einbürgerungen zuständig ist. Der Gesetzgeber wolle grundsätzlich, dass Menschen nur eine Staatsbürgerschaft haben. Generell dürfen nur Ausländer aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihre bisherige Staatsbürgerschaft zusätzlich behalten. Auch wer politisches Asyl genießt und den Reisepass hat, ist ausgenommen. Der müsste ja sonst in seinem Konsulat oder seiner Botschaft einen Antrag stellen. Und auf deren Boden gilt das Recht des Staates, aus dem die Person geflohen ist. Sie könnte dort jederzeit festgehalten werden. Schließlich gebe es Länder, die ihre Bürger grundsätzlich nicht aus ihrer Staatsbürgerschaft entlassen. Als Beispiele nannte Regenbrecht Tunesien, Afghanistan oder den Irak. Er könne bei der Einbürgerung ja nicht Menschen dafür bestrafen, dass ihr Land sie nicht entlässt. Das gilt auch für SyrerInnen, die ihre alte Staatsbürgerschaft eigentlich aufgeben möchten, dies aber derzeit nicht können. Regenbrecht weist aber auf ein Kästchen im Einbürgerungsantrag hin, das alle Bewerber ankreuzen müssen, die sich einbürgern lassen wollen. Mit dem Kreuz bestätigt die Person: Ich bin bereit, meine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben.

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TÜNEWS INTERNATIONAL

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