Einbürgerung in Deutschland 8: Schülerinnen und Schüler

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft möchte, muss mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. tünews INTERNATIONAL hat deshalb am 3. Juni 2020 mit Matthias Regenbrecht gesprochen. Der ist im Landratsamt Tübingen für Einbürgerungen zuständig. Das Gespräch führte unter anderem Fatima, die in der Redaktion von tünews INTERNATIONAL mitarbeitet. Sie ist selbst noch Schülerin und fragte bei den Themen Mindestaufenthaltszeit und Sprachniveau nach: „Zählt der Realschulabschluss auch als Sprachprüfung?“ Regenbrecht erläuterte, dass ihr bevorstehender Realschulabschluss die Mindestaufenthaltszeit sogar von 8 auf 6 Jahren verkürze. Die kürzere Frist gilt auch für den Schulabschluss Abitur. Denn das Sprachniveau wird bei Schulabschlüssen über dem der Hauptschule mit C 1 gleichgesetzt und der Unterricht in Geschichte und Gemeinschaftskunde ersetzt den Integrationskurs. Allerdings dürften die Zeugnisnoten in beiden Fächern und Deutsch nicht schlechter als 4 sein. Der Hauptschulabschluss ist gleichwertig mit dem Sprachniveau B 1 und ersetzt damit ebenfalls die normale Sprachprüfung. Regenbrecht wies Fatima zusätzlich auf eine Sonderregelung für Kinder hin, die sich zusammen mit ihren Eltern einbürgern lassen. Wenn Eltern oder ein Elternteil die strengeren Wartezeiten von 8, 7 oder 6 Jahren und die anderen Voraussetzungen erfüllen, kann Regenbrecht den Ehepartner oder ihre Kinder schon nach 4 Jahren Aufenthaltszeit mit einbürgern.

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Foto: tünews INTERNATIONAL; Sameer Ibrahim, 20.06.2020

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