Einkaufen mit Schnelltest und Termin

Im Landkreis Tübingen ist die Zahl der Corona-Infizierten zurückgegangen. Deshalb kann der Einzelhandel ab Freitag, 14. Mai, wieder „Click & Meet“ anbieten – also den Einkauf im Laden mit einem Termin für eine bestimmte Zeit. Vorgeschrieben ist ein negativer Corona-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Auch wer eine vollständige Impfung (mindestens 14 Tage nach der zweiten Impfung) oder eine überstandene Infektion mit einem positiven PCR-Test nachweisen kann, darf shoppen. Die Infektion darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Die KundInnen müssen eine medizinische Maske tragen, sich an die Abstandsregeln halten und Daten wie ihren Vor- und Nachnamen angeben. Die neue Regel fürs Einkaufen gilt so lang, wie sich innerhalb einer Woche an drei Tagen hintereinander weniger als 150 von 100.000 Menschen im Kreis Tübingen neu mit dem Corona-Virus infizieren. Wenn sich innerhalb einer Woche an fünf Tagen hintereinander weniger als 100 von 100.000 Menschen infizieren, gibt es weitere Lockerungen.

tun21051201

Innenstadt Tübingen Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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