Fahrradfahrende Kinder auf Gehwegen

Viele Kinder lieben es, Fahrrad zu fahren. In der Straßenverkehrsordnung gelten für sie besondere Regeln. Normalerweise dürfen Radfahrer nicht auf dem Gehweg fahren. Das ist anders für Kinder, die unter acht Jahre alt sind. Sie müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren – auch wenn ein Fahrradweg vorhanden ist und Fußgänger das Fahren erschweren. Hier gibt es auch eine Ausnahme für Erwachsene: Jemand der ein Kind, das unter acht Jahre alt ist, beaufsichtigt, darf ebenfalls auf dem Gehweg fahren. Die Aufsichtsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Kinder bis acht Jahre dürfen andere Radverkehrsanlagen – also Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen – nicht befahren, solange ein Gehweg vorhanden ist. Das ist strafbar! Wenn die Kinder zwischen acht und zehn Jahre alt sind, dürfen sie sowohl auf dem Geh- als auch dem Radweg fahren. Allerdings dürfen sie andere Radverkehrsanlagen nicht benutzen. Aufsichtspersonen dürfen ab diesem Alter des Kindes nicht mehr auf dem Gehweg mitfahren. Ab dem zehnten Geburtstag gelten für Kinder die gleichen Fahrradregeln wie für Erwachsene.

Weitere Informationen zu Kindern auf dem Fahrrad:

https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrssicherheit-fahrrad-kinder/

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 13.10.2020

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