Fahrten zum Corona-Impfzentrum als kostenfreie „Krankenfahrt“

Wem die Krankenkasse bereits bisher die Fahrt zum Hausarzt bezahlt, der kann auch den Weg zum Corona-Impfzentrum als „Krankenfahrt“ abrechnen. Wer kostenfrei zum Impfzentrum gebracht sein will, braucht dazu eine ärztliche Verordnung. Hausärzte und Hausärztinnen können solche Verordnungen telefonisch ausstellen. Das Ministerium für Soziales und Gesundheit teilte diese Einigung mit den Krankenkassen in Baden-Württemberg am 29.1.2021 mit.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 29.04.2020

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