Familien, die Grundsicherung nach SGB II, sogenanntes Hartz IV, vom Jobcenter erhalten, können bis zu 350 € pro Kind zur Beschaffung digitaler Endgeräte wie Laptop oder Tablet sowie Zubehör erhalten. Diese aktuelle Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an die Jobcenter gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021. Das Ministerium will damit verhindern, dass Kinder bedürftiger Familien vom Distanzunterricht in der Corona-Pandemie abgehängt werden. Der Anspruch auf Förderung für Laptop oder Tablet besteht allerdings nur, wenn die benötigten Geräte nicht von der Schule zur Verfügung gestellt werden können. Die Förderung muss beim Jobcenter beantragt werden. Weitere Informationen: BMAS – Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II
tun21020902
Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Rahima Abdelhafid, 12.06.2020