Gottesdienste erlaubt

Gottesdienste und andere religiöse Versammlungen in Kirchen, Synagogen, Moscheen und ähnlichen Zweckräumen sind prinzipiell ab

4. Mai erlaubt. Allerdings müssen Menschen, die nicht in einer häuslichen Gemeinschaft leben, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. Die Veranstalter müssen für jeden Veranstaltungsort ein schriftliches Infektionsschutzkonzept erstellen. Darin müssen sie unter anderem darstellen, wie sie Infektionsrisiken verringern. Beispielsweise, dass sie alle Gegenstände und Flächen, die berührt werden, vor und nach jeder Veranstaltung desinfizieren lassen. Für Teilnehmende müssen sie Gelegenheit zur Handdesinfektion schaffen. Körperkontakte und die Verwendung von Gegenständen, die von mehreren Personen genutzt werden, sind so weit wie möglich zu vermeiden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen. Religiöse Veranstaltungen und Ansammlungen unter freiem Himmel sind für eine Gesamtzahl von 100 Teilnehmenden prinzipiell erlaubt. Dies steht in der Verordnung des baden-württembergischen Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen vom 3. Mai 2020.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 20.03.2020

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