Hilfen für Mieterinnen und Mieter

Zum 1. April 2020 sind Regelungen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern in Kraft getreten, die noch bis 30. Juni gelten. Demnach kann ihnen während dieser Zeit nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden. Die Miete wird für diesen Zeitraum allerdings niemandem geschenkt. Es können auch Verzugszinsen entstehen. Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 bezahlt werden, sonst kann den Mietern wieder gekündigt werden. Mieter müssen im Streitfall darlegen, dass sie ihre Miete wegen der COVID-19-Pandemie nicht mehr bezahlen können. Das Gleiche gilt für Strom-, Gas- und Telefonanschlüsse. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hervor.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 30.04.2020

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