Höherer Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer seit 2020

Zum 1. Januar 2020 steigt der steuerliche Grundfreibetrag für Ledige um 240 Euro auf 9.408 Euro (für Ehepaare auf 18.816 Euro), nachdem dieser im Jahr 2019 bei 9.168 Euro lag. Nur wer mehr Geld im Jahr verdient, muss Steuern bezahlen. Bis zu dieser Einkommensgrenze muss man keine Einkommensteuer zahlen. Für mehr Informationen: www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/steuererklaerung-wer-sie-wann-beim-finanzamt-abgeben-muss-24899
(ft)

TÜNEWS INTERNATIONAL

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