In ganz Baden-Württemberg ab sofort: Nur noch 10 Personen dürfen gemeinsam privat feiern

In Baden-Württemberg haben sich jetzt so viele Menschen mit dem Corona-Virus angesteckt, dass die Landesregierung Maßnahmen zum Schutz gegen eine weitere Ausbreitung ergriffen hat. Diese gelten ab Montag, 19. Oktober. Private Zusammenkünfte werden demnach in ganz Baden-Württemberg generell auf maximal zehn Teilnehmende begrenzt. Es dürfen nur dann mehr Personen privat zusammenkommen, wenn diese nur zwei Haushalten angehören oder Mitglieder einer Familie sind. Dies hat die Landesregierung am 18. Oktober beschlossen. Es steht in der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung. Der Landkreis Tübingen hat nach der Verordnung des Landes seine Allgemeinverfügung vom 17. Oktober außer Kraft gesetzt. Auch im Kreisgebiet gelten die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian.

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