In ganz Baden-Württemberg ab sofort: Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen untersagt

In Baden-Württemberg haben sich jetzt so viele Menschen mit dem Corona-Virus angesteckt, dass die Landesregierung Maßnahmen zum Schutz gegen eine weitere Ausbreitung ergriffen hat. Diese gelten ab Montag, 19. Oktober. Demnach dürfen an Veranstaltungen generell nur noch höchstens 100 Personen teilnehmen. Private Feiern gelten dabei nicht als Veranstaltungen, an ihnen dürfen deutlich weniger Personen teilnehmen. Dies hat die Landesregierung am 18. Oktober beschlossen. Es steht in der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung. Der Landkreis Tübingen hat nach der Verordnung des Landes seine Allgemeinverfügung vom 17. Oktober außer Kraft gesetzt. Auch im Kreisgebiet gelten die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes.

tun102005

Foto: Wolfgang Sannwald.

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