Käufe im Internet oder an der Haustüre widerrufen

Haben Sie online ein Telefon bestellt und wollen es zurückgeben? Oder haben Sie an der Haustüre ein Zeitungsabo abgeschlossen und wollen es nicht mehr? Solche Verträge kann man in Deutschland innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wer in Deutschland einen Vertrag abschließt, muss den generell einhalten. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt KäuferInnen das Recht, bestimmte Verträge zu widerrufen. Sie können einerseits Verträge widerrufen, die sie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen haben. Andererseits gilt das Widerrufsrecht für sogenannte Fernabsatzverträge. Mit Fernabsatz sind vor allem Geschäfte im Internet oder durchs Telefon gemeint. Wenn Sie einen solchen Vertrag abgeschlossen oder die Ware erhalten haben, können Sie 14 Tage lang widerrufen. Dafür brauchen Sie keine Gründe anzugeben. Informieren Sie dann den Vertragspartner über den Widerruf. Wer das schriftlich macht, hat hinterher eine E-Mail oder ein Papier als Beweis. Das Schriftstück belegt dann beispielsweise, dass die Widerrufsfrist eingehalten wurde. Die Regelungen zum Widerrufsrecht stehen im § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nähere Informationen geben die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Hessen unter:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Roula Al Sagheer, 25.06.2020

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