Kein Feuerwerk und keine Party an Silvester

In diesem Jahr werden am 31. Dezember (Silvester) auch im Landkreis Tübingen keine Raketen in den Himmel steigen oder Böller krachen. Wegen der Corona-Pandemie ist es in Baden-Württemberg generell verboten, Pyrotechnik im öffentlichen Raum zu zünden. So schreibt es die neue Corona-Verordnung des Landes vor. Feuerwerk und Böller können in diesem Jahr nicht gekauft werden. Alte Raketen und Böller aus Vorjahren sollten nicht mehr gezündet werden. Sie könnten beschädigt sein und Menschen verletzen. Auch private Partys sind nicht möglich. In Baden-Württemberg gelten an Silvester Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Die Menschen sollen tagsüber möglichst zu Hause bleiben. Zwischen 20 und 5 Uhr darf die Wohnung nur aus wenigen Gründen verlassen werden – zum Beispiel um zur Arbeit zu fahren oder in eine Arztpraxis zu gehen. Ein kleines Fest bei Verwandten oder Freunden ist erlaubt. Es dürfen sich aber nur fünf Erwachsene plus Kinder bis 14 Jahre aus maximal zwei Haushalten treffen. Die Gäste müssen bis 20 Uhr bei den Gastgebern sein und dürfen wegen der Ausgangssperre dort übernachten.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Wolfgang Sannwald, 27.07.2020

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