Kein wildes Baden in Flüssen

Steigende Temperaturen locken zum Baden in kühle Gewässer. Derzeit untersagt die Corona-Verordnung noch die allgemeine Öffnung von Schwimmbädern oder Badeseen. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Tübingen weist zusätzlich darauf hin, dass kein Fluss oder Bach im Kreisgebiet als Badegewässer eingestuft ist. Diese werden nicht auf die Kriterien der Badegewässerverordnung Baden-Württemberg untersucht. Vor allem Fäkalkeime waren beifrüheren stichprobenhaften Messungen deutlich über den Grenz- und Richtwerten. Das gilt auch für Neckar und Steinlach. Es wird daher empfohlen, in diesen Fließgewässern nicht zu baden. Ein Überblick über die Badegewässer in Baden-Württemberg, die regelmäßig auf ihre Qualität hin mikrobiologisch überwacht werden, gibt die Homepage der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de. Sobald es die Corona-Verordnung wieder zulässt, kann dort für Abkühlung gesorgt werden.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Roula AL Sagheer, 09.05.2020

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