Wilde Tiere töten strafbar

Wenn wichtige Blütenbestäuber wie Bienen verschwinden würden, wäre auch die Nahrungsversorgung der Menschen gefährdet. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNaSchG) setzt das Töten von wildlebenden Tieren unter Strafe: „Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (…) zu fangen, zu verletzen oder zu töten“ (§ 39 Abs. 1 Nr.1 BNaSchG). Dieses Gesetz gilt für alle wildlebende Tiere, dazu gehören auch Insekten wie zum Beispiel Hornissen, Wespen, Bienen oder Schmetterlinge.

www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/index.html#BJNR254210009BJNE004002124

tun060907

Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Oula Mahfouz, 13.06.2020

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Leave a Comment

Contact Us

Magazine Html