Keine Kinderbetreuung – nicht zur Arbeit?

Keine Kinderbetreuung – nicht zur Arbeit?

Dürfen sie von der Arbeit wegbleiben, wenn sich niemand um die Kinder kümmern kann? Das fragen sich viele berufstätige Eltern, besonders Alleinerziehende, weil Kindertagesstätten und Schulen ab Dienstag schließen. Eltern müssen „alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen“, eine Lösung zu finden. Das schreibt die Bundesregierung auf ihrer Seite „Aktuelles“. Das heißt, vielleicht können Verwandte (wegen der Gefahr für sie nicht die Großeltern!), der Partner / die Partnerin oder Freunde die Betreuung übernehmen. Wenn sich niemand findet, sollten ArbeitnehmerInnen mit ihrem Arbeitgeber sprechen. Wenn es unzumutbar ist, dass die Betroffenen arbeiten, müssen sie „nicht zwingend“ Urlaub nehmen, heißt es von der Bundesregierung. Allerdings gibt es enge Grenzen für die Fortzahlung von Lohn oder Gehalt – zum Beispiel eine „nicht erhebliche“, also nur wenige Tage dauernde Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Der Anspruch auf Fortzahlung kann außerdem durch den Arbeits- oder Tarifvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales rät, mit dem Arbeitgeber „pragmatische Lösungen“ zu suchen: zum Beispiel zu Hause arbeiten (Homeoffice), Überstunden abbauen, bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen.
Aber die Frage bleibt, was ein Mitarbeiter, der sich allein um seine Kinder kümmert, tun soll, wenn er nicht wirklich jemanden findet, der sich um seine Kinder kümmert, und er hier keine Familienmitglieder hat. Wenn sie unbezahlten Urlaub beantragen, wie werden sie in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen aus Rechnungen, Mieten usw. nachzukommen?
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