Keine Kündigung wegen Mietschulden durch Corona

Mieter sollen bei Geldnot wegen Corona nicht auf der Straße landen. Dafür sieht das neue staatliche Hilfspaket eine Regelung vor. Vermieter dürfen Mietern zwischen dem 1. April und dem 30. Juni nicht kündigen – wenn diese ihre Miete wegen geringerem Verdienst zum Beispiel durch Kurzarbeit oder Jobverlust nicht zahlen können. Die Mietschulden müssen aber später nachgezahlt werden. Der Mieterbund empfiehlt, mit dem Vermieter zu sprechen und eine Lösung – zum Beispiel Ratenzahlung – zu suchen. Strom, Wasser und Telefon werden bei Zahlungsschwierigkeiten nicht abgestellt. Allerdings müssen auch diese Summen ab Sommer nachgezahlt werden.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 24.03.2020

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