Kontaktpersonen Kategorie 1

Wer gilt bei Corona-Infektionen eigentlich als Kontaktperson der Kategorie 1? Das Landratsamt Tübingen hat dies und die Verhaltensregeln für diesen Personenkreis nochmals zusammengefasst. Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind Personen, die engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Eng bedeutet beispielsweise, dass sie 15 Minuten lang in weniger als 1,50 Meter Abstand mit der infizierten Person gesprochen haben. Die Situation wird mit „face to face“ beschrieben. Wer Kontaktperson der Kategorie 1 ist, muss zu Hause bleiben. Dies gilt auch dann, wenn keine Symptome wie Fieber oder Husten auftreten. Diese Kontaktpersonen müssen diese Quarantäne für 14 Tage einhalten. In einem gemeinsamen Haushalt sollten sie, so gut es geht, Abstand zu anderen Familienangehörigen halten. Beispielsweise sollen sie nicht im selben Zimmer wie andere schlafen und ihr Essen zu anderen Zeiten als diese einnehmen. Ihnen ist es nicht gestattet, einkaufen zu gehen. Sie dürfen aber unter Einhaltung der Abstandsregeln und Kontaktsperren kurz spazieren gehen oder beispielsweise den Hund ausführen. Sollten während der Quarantäne Symptome auftauchen, sollen sie sich beim Hausarzt oder bei der Hotline des Landratsamts melden.

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Impressionen von der neuen Fieberamblanz des Landkreises Tübingen. Achtung: Termine nur über den Hausarzt! Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 24.3.2020

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