Kontaktregeln für Kinder werden gelockert

Baden-Württemberg weicht von den zwischen Bund und Ländern beschlossenen strengen Corona-Regeln ab. Ab Montag, 11. Januar, soll es Ausnahmen für Kinder unter 14 Jahren bei den Kontaktbeschränkungen geben. Eigentlich sollte sich ab diesem Zeitpunkt ein Haushalt nur noch mit einer einzigen weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen dürfen. Das wird jetzt geändert, um Familien mit kleinen Kindern oder Alleinerziehenden gerecht zu werden. Das erklärte der Baden-Württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Freitag im Landtag. Das heißt: Ein Elternteil kann ein Kind oder mehrere Kinder unter 14 Jahren zum Beispiel zu einem befreundeten Kind begleiten. Oder eine Mutter mit ihren Kindern kann sich mit einer Mutter und deren Kindern aus einem anderen Haushalt zum Spazierengehen treffen. Außerdem sollten sich zwei (befreundete oder verwandte) Familien bei der Betreuung der Kinder unterstützen dürfen. Es sollen allerdings feste Partnerschaften derselben zwei Familien gebildet werden. Die Kinder dürfen nicht in anderen als diesen beiden Haushalten betreut werden. Siehe die Informationen der Landesregierung auf:

www.baden-wuerttemberg.de, „Service“, „Aktuelle Infos zu Corona“, „FAQ Corona-Verordnung“

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 29.04.2020

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