Kostenlose FFP2-Masken nur bis 6. März

Wer Arbeitslosgengeld II (Hartz IV) bezieht, kann kostenlose FFP2-Masken bekommen. Das gilt aber nur noch bis 6. März 2021. Dieses Angebot umfasst auch mitversicherte Personen im Haushalt wie Kinder oder Personen, die erwerbsunfähig sind. Die Berechtigten müssten ein Informationsschreiben von ihrer Krankenkasse bekommen haben. Gegen Abgabe dieses Schreibens und Vorlage des Personalausweises können sie ihre Schutzmasken in den Apotheken erhalten. Diese Masken sollen dabei helfen, die Corona-Pandemie einzudämmen.

Weitere Informationen gibt es unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/regelung-zu-masken-1842704

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