Krankschreibung per Telefon verlängert

Wer nur leicht erkältet ist, aber eine Krankschreibung braucht, muss nicht in eine Arztpraxis gehen. Diese PatientInnen können weiterhin bis zu sieben Tage lang nach einem Telefongespräch mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt krankgeschrieben werden. Das gilt auch, wenn die PatientInnen nach einer Woche nicht ganz gesund sind. Die Krankschreibung kann nach einem Telefonat nochmal sieben Tage verlängert werden. Diese Regelung gilt zunächst bis 30. Juni dieses Jahres. Das teilt die Bundesregierung auf ihrer Homepage mit. Durch die telefonische Krankmeldung sollen Arztpraxen während der Corona-Pandemie entlastet werden. Es soll so wenig wie möglich direkte Kontakte zwischen MedizinerInnen und PatientInnen geben.

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Weiterhin telefonisch erhältlich: eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Foto: Tim Reckmann (pixelio).

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