Kurzarbeitergeld statt Kündigung

Wegen der Corona-Krise können viele Unternehmen ihre ArbeitnehmerInnen nicht in Vollzeit einsetzen und bezahlen. Wenn mindestens 10% der Beschäftigten in einem Unternehmen von einem Arbeitsausfall betroffen sind, kann der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen. Das Kurzarbeitergeld soll einen Verdienstausfall zumindest teilweise wieder ausgleichen. Außerdem können die Arbeitsplätze erhalten bleiben und es kommt nicht zu Kündigungen. 60% des Netto- Lohnausfalls (67% für Eltern) werden übernommen und Beiträge zur Sozialversicherungen werden auch geleistet. Kein Aufbau von Minusstunden wird verlangt. Leiharbeitnehmer können durch die Corona-Krise auch Kurzarbeitergeld beziehen. Für mehr Informationen www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020

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