Kürzere Lockerungen über Weihnachten

Baden-Württemberg hat einen Punkt in den ab Dienstag, 1. Dezember, geltenden Corona-Vorschriften geändert. Die Ausnahmeregelung, dass sich an Weihnachten maximal zehn Menschen plus Kinder bis zum 15. Geburtstag treffen können, ist verkürzt worden. Diese Regelung gilt nur noch vom 23. bis 27. Dezember. Ab dem 1. bis zum 23. Dezember dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder treffen. So steht es in der am 30. November veröffentlichten Verordnung des Landes. Allerdings kann sich das erneut ändern. Es hängt von der Entwicklung der Corona-Situation ab, ob die Vorschrift wirklich über Weihnachten gelockert wird. Das soll Mitte Dezember geprüft werden. Es ist auch noch nicht klar, wie die Regelung für Silvester aussieht. Das sei „für Baden-Württemberg noch nicht entschieden“, so die Mitteilung des Landes.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 01.12.2020

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