Landkreis Tübingen: Corona-Lockerungen ab 8. März

Wegen der Corona-Regelungen, die ab 8. März 2021 in Baden-Württemberg gelten, lockert das Landratsamt Tübingen die Maßnahmen ab diesem Tag. Im Landkreis Tübingen liegt die 7-Tages-Inzidenz nach Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt stabil bei weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Sie beträgt am Sonntag, dem 7. März 24,5. Deshalb dürfen hier ab Montag Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte allgemein öffnen. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen den Betrieb wieder aufnehmen. Bis zu zehn Personen dürfen wieder zusammen Sport in Sportanlagen und Sportstätten im Freien machen, wenn die Sportart kontaktarm ist. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen wieder Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahren unterrichten. Dies teilte das Landratsamt Tübingen in einer Pressemitteilung mit. Das Landratsamt teilt unter:

http://www.kreis-tuebingen.de

jeweils mit, was aktuell gilt.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie. Foto: tünews INTERNATIONAL; Oula Mahfouz

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